Begleiten Sie Ihre Angehörigen bei der Reha / Anschlußheilbehandlung (AHB)

 

Möchten Sie Ihre Angehörigen bei einer Reha / AHB begleiten oder macht die medizinische Situation Ihre Begleitung erforderlich? Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

Ist eine Begleitung medizinisch erforderlich, übernimmt der Kostenträger Ihrer Angehörigen die Kosten für die Unterbringung. Die medizinische Notwendigkeit muss vor dem Aufenthalt durch den behandelnden Haus- oder Facharzt festgestellt und Ihnen bescheinigt werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dem Kostenträger der Maßnahme vor-     legen, damit Sie eine Kostenzusage erhalten. Die Dauer der Begleitung richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und muss nicht zwingend den gesamten Aufenthalt Ihrer Angehörigen umfassen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Werden diese Kriterien nicht erfüllt, gibt es eine weitere Möglichkeit:

 

Für Begleitpersonen bieten wir grundsätzlich die Möglichkeit, sich für mindestens zwei Tage oder sogar den gesamten Aufenthalt des Angehörigen mit aufnehmen zu lassen. Leider können wir keine Kinder als Begleitperson zulassen, da in der Klinik ausschließlich erwachsene Patienten aufgenommen werden und wir somit nicht über ein entsprechendes Betreuungs- und Beschäftigungsangebot verfügen.

Anwendungen oder Behandlungen bieten wir für Begleitpersonen aktuell nicht an.

Bitte melden Sie Ihren Gast möglichst vor Ihrer Aufnahme  an, da die Aufnahme einer Begleitperson nur in Ihrem Zimmer möglich ist und dann vor Aufnahme ein entsprechend großes Zimmer eingeplant werden kann.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Flyer.