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Medizinproduktebeauftragter

 

 

Jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ist laut Medziniprodukte-Betreiberverorderung(MPBetreibV) verpflichtet, eine oder mehrere sachkundige und zuverlässige Personen mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragte für Medizinproduktesicherheit zu bestimmen.

 

Auch die Gollwitzer-Meier-Klinik hat diese Anforderung umgesetzt.

 

Die Kontaktaufnahme mit den verantwortlichen Mitarbeiter*innen ist über diese möglich.